Algemeine Geschäftsbedingungen

In der Schweiz ist das Angebot an Karateklubs bzw. -Schulen (allgemein als Karate Dojos bezeichnet) sehr gross.

Diese Dojos schliessen sich in Verbänden zusammen. Auch die Zahl der Verbände ist gross und unübersichtlich. Der Karateclub Glarus-Nord ist Mitglied der Swiss Karate Federation (SKF), dem einzigen von Swiss Olympic anerkannten Karateverband.

Trainierende in einem Mitglied-Dojo der Swiss Karate Federation müssen dieser einen jährlichen Mitgliederbeitrag entrichten. Die Beitragsmarke, die in den Karatepass eingeklebt wird, kostet CHF 70.00 pro Jahr. Diese Beitragsmarke ist obligatorisch für alle Mitglieder.

1. Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied ist berechtigt, die Trainingsangebote des Karatevereins zu nutzen.
Das Trainingsangebot wird publiziert. Wir behalten uns vor, Trainingszeiten bzw. der Angebots- und Preisliste zu ändern.

2. Kündigungen
Die Kündigung muss schriftlich einen Monat vor Ablauf der Vertragsperiode erfolgen. Falls dies nicht eintrifft, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um eine weitere Periode. Trainingsabsenzen entbinden nicht von der finanziellen Verpflichtung.
Eine Rückerstattung des Kursgelds bei ordentlichen und ausserordentlichen Kündigungen ist nicht möglich.

3. Krankheit oder Unfall
Nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen (wie beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Verhinderungen), entbinden nicht aus der Verpflichtung dieses Vertrages. Bei Dauererkrankung, Umzug und Härtefälle kann der Vertrag im Einvernehmen der Trainingsleitung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesen Fall verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher das Mitglied pausiert hat. Ferien oder Militärdienst können nicht gutgeschrieben werden. Eine Rückerstattung des Kursgeldes ist nicht möglich.

4. Versicherung und Haftung
Es besteht keinerlei Haftung seitens Vereines für Drittverschulden. Das Mitglied hat selbst für privaten Versicherungsschutz (Diebstahl, Unfall, Haftpflicht) besorgt zu sein. Der Verein haftet nicht für während dem Training erlittene Unfälle, verursachte Schäden oder abhanden gekommene Gegenstände.

5. Ferien und Feiertage
Für das Kindertraining gelten die Schulferien der Gemeinde Glarus – Nord, sowie die gesetzlichen Feiertage.

6. Zahlungsmodalitäten
Der Karateverein stellt jeweils 30 Tage vor Abschluss der Vertragsperiode, die Jahresgebühr in Rechnung. Jede Rechnung ist jeweils mit einem Fälligkeitsdatum und einen Einzahlungsschein des jeweiligen Betrages versehen.
Die Begleichung muss in Schweizer Franken erfolgen! Ratenzahlungen sind im Vornherein mit dem Trainingsleitung abzumachen.

7. Verlängerung der Mitgliedschaft
Sofern die Mitgliedschaft nicht 1 Monat vor Ablauf in schriftlicher Form gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.

8. Verbandsgebühren und Jahresabos‘s
Die Gebühren für die Anmeldung und den SKF-Pass sind einmalig. Das Mitglied ist gebeten, mit der Anmeldung zwei Passfotos einzureichen. Die SKF Lizenz-Marke (70.- CHF) wird im Monat Januar des jeweiligen Jahres separat in Rechnung gestellt.
Die Gebühren sowie Abonnementspreise werden jährlich an der Generalversammlung festgesetzt und durch den Vereinspräsidenten kommuniziert.

9. Verstosse
Die Trainingsleitung nimmt sich das Recht vor, Verstosse gegen die Trainingsgrundsätze oder die vertraglichen Rahmenbedingungen zu mahnen. In extremen Fällen kann die Trainingsleitung der Schüler / das Mitglied mit einem Trainingsverbot vom Verein verweisen. Dabei kann der / die Verwiesene keinerlei Anspruch mehr geltend machen.

10. Bild und Videorechte
Aus Gründen des Persönlichkeits-, Daten- und Urheberrechtsschutzes benötigen wir für die Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial Ihre Zustimmung. Wir verpflichten uns, Bilder und / oder Videos der Mitglieder (Erwachsene wie auch Kinder) ausschliesslich im vereinstechnischen Zusammenhang zu verwenden.

Unsere wichtigsten Grundsätze:

  • Bilder von Kindern werden ausschliesslich auf der Homepage publiziert
  • Für eine Werbepublikation (Flyer, Plakate etc.) wird das Einverständnis der Eltern oder des Mitgliedes schriftlich eingeholt!
  • Fotos werden nicht mit Namen beschriftet
  • Fotos werden nicht persönlichkeitsverletzend oder diskriminierend publiziert
  • Es werden keine Angaben gemacht, welche die Privatsphäre verletzen

In jedem Fall von Veröffentlichung werden wir uns an die geltenden Bestimmungen der Persönlichkeits-, Datenschutz- und Persönlichkeits-Regelung halten und den Schutz aller Mitglieder in den Vordergrund stellen.

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erteilen Sie uns Ihre Einwilligung, Fotos oder Videos Ihres Sohnes/ Ihrer Tochter oder von Ihnen selbst, veröffentlichen zu dürfen.

Ihre Einwilligung gilt ohne zeitliche Begrenzung und ist jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Einzelne Bilder/Videos können der Vereinsleitung jederzeit schriftlich gemeldet werden.

Karate Club Glarus-Nord, c/o Landstrasse 41, 8868 Oberurnen (GL), Schweiz

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